Gerichtsurteil stärkt Kundenrecht

Das Amtsgericht Fürth sprach einem verärgerten DSL-Kunden jetzt ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, da er eine zu niedrige Bandbreite von seinem Internetanbieter zur Verfügung gestellt bekommen hat. Der Kunde bekam an seinem Anschluss nur 3 Mbit/s statt der gekauften 6 MBit/s. Zusätzlich hatte er eine kostenpflichtige Speedoption gebucht, die seine Verbindungsgeschwindigkeit sogar auf 16 MBit/s erhöhen sollte.
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Kabel Deutschland bietet seinen Kunden in ausgewählten Regionen bald Verbindungsgeschwindigkeiten von bis zu 100 MBit/s an.
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