1&1 darf Widerrufsrecht nicht verweigern
Nachdem das Telekommunikationsunternehmen aus Montabaur einer Bestandskundin das Widerrufsrecht verweigert hatte, wurde es vom Dachverband der Verbraucherzentrale (vzbz) verklagt. Heute gab das Oberlandesgericht Koblenz das endgültige Urteil bekannt.
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Wer sich für ein DSL-Paket von 1&1 entscheidet, bekommt nicht nur einen Telefon- und DSL-Anschluss mit Festnetz- und Internetflatrate. Die Doppel-Flats bieten mit WLAN der neuesten Generation ein Heimnetzwerk der Extraklasse. Über den WLAN-Router haben nicht nur mehrere PCs, sondern auch mobile Endgeräte wie internetfähige Handys Zugang zum Internet.
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